Bis zu 4.180 € Zuschuss für Ihr Zuhause.
Die Pflegekasse bezuschusst wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit bis zu 4.180 € pro pflegebedürftiger Person. Wir prüfen Ihren Anspruch, stellen den Antrag und begleiten Sie bis zur Auszahlung.
Was die Pflegekasse fördert.
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 SGB XI: Anpassungen Ihres Zuhauses, die Pflege erleichtern oder eine selbstständige Lebensführung wiederherstellen.
Bis zu 4.180 €
Pro Person und Maßnahme. Reicht eine Maßnahme nicht, kann bei Veränderung der Situation erneut beantragt werden.
Eigenheim & Miete
Förderung gilt für die eigene Wohnung und für Mietwohnungen. Vermieter wird auf Wunsch von uns informiert.
Zuschuss, kein Kredit
Die Mittel müssen nicht zurückgezahlt werden, sofern die Maßnahme tatsächlich umgesetzt wird.
Vor Maßnahme beantragen
Der Antrag muss vor Beginn der Umbaumaßnahme gestellt und genehmigt sein. Wir kümmern uns darum.
Ab Pflegegrad 1
jeder Grad zählt.
Sobald ein anerkannter Pflegegrad vorliegt, besteht Anspruch auf den Zuschuss. Ob Pflegegrad 1 oder 5: Die Förderhöhe ist gleich – maximal 4.180 € pro Person und Maßnahme.
- Förderung unabhängig vom Pflegegrad in voller Höhe
- Mehrere Berechtigte im Haushalt kombinierbar
- Auch ohne Antrag: wir prüfen vor Ort kostenlos
Beeinträchtigung
Beeinträchtigung
Beeinträchtigung
Beeinträchtigung
Ihr möglicher Zuschuss
in 10 Sekunden.
Geben Sie die Anzahl pflegebedürftiger Personen in Ihrem Haushalt an – wir zeigen Ihnen die maximal mögliche Förderhöhe.
- Pro Person max. 4.180 €
- Beträge addieren sich im Haushalt
- Wir prüfen Ihre konkrete Situation
Drei Dinge, die Sie
für die Förderung brauchen.
Keine Sorge: wir prüfen für Sie, ob alles vorliegt – und holen fehlende Bausteine gemeinsam mit Ihnen nach.
Anerkannter Pflegegrad
Mindestens Pflegegrad 1 für die betroffene Person.
- Antrag bei der Pflegekasse möglich
- Wir helfen bei der Einstufung
Maßnahme im eigenen Umfeld
Förderfähig sind Anpassungen am Wohnort der pflegebedürftigen Person.
- Eigenheim oder Mietwohnung
- Auch bei Familienangehörigen
Antrag vor Umsetzung
Der Förderantrag muss vor Beginn der Baumaßnahme bewilligt sein.
- Wir stellen den Antrag für Sie
- Bearbeitungszeit ca. 2–4 Wochen
So einfach kommen
Sie zur Förderung.
Sie müssen sich um nichts kümmern – wir übernehmen den kompletten Antragsprozess.
Kostenlose Beratung
Wir besprechen Ihre Situation, prüfen Pflegegrad und mögliche Maßnahmen.
Maßnahmen festlegen
Vor Ort entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen das passende Konzept.
Unterlagen vorbereiten
Wir bereiten alle nötigen Belege, Skizzen und Kostenvoranschläge auf.
Antrag bei der Pflegekasse
Wir reichen den Antrag ein und übernehmen die Kommunikation.
Bewilligung & Umsetzung
Nach Freigabe starten wir mit der Umsetzung – termingerecht und sauber.
Auszahlung des Zuschusses
Die Pflegekasse überweist den Betrag in der Regel direkt nach Abnahme.
Drei typische Förderfälle.
Realistische Rechenbeispiele aus unserer Beratungspraxis – Ihre konkrete Förderhöhe prüfen wir gerne kostenlos.
Frau M., 78, Pflegegrad 2
Badumbau mit ebenerdiger Dusche, Haltegriffen und rutschhemmendem Boden.
Ehepaar K., beide PG 3
Komplettumbau Bad, Türverbreiterung und Rampe am Hauseingang.
Familie B., 4 Berechtigte
Mehrgenerationenhaus mit Treppenlift, Badumbau und Wohnumfeldanpassungen.
Beispielwerte zur Orientierung. Genehmigung und tatsächliche Höhe entscheidet die zuständige Pflegekasse im Einzelfall.