Bis zu 4.180 € Zuschuss für Ihr Zuhause.

Die Pflegekasse bezuschusst wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit bis zu 4.180 € pro pflegebedürftiger Person. Wir prüfen Ihren Anspruch, stellen den Antrag und begleiten Sie bis zur Auszahlung.

Grundlagen

Was die Pflegekasse fördert.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 SGB XI: Anpassungen Ihres Zuhauses, die Pflege erleichtern oder eine selbstständige Lebensführung wiederherstellen.

Bis zu 4.180 €

Pro Person und Maßnahme. Reicht eine Maßnahme nicht, kann bei Veränderung der Situation erneut beantragt werden.

Eigenheim & Miete

Förderung gilt für die eigene Wohnung und für Mietwohnungen. Vermieter wird auf Wunsch von uns informiert.

Zuschuss, kein Kredit

Die Mittel müssen nicht zurückgezahlt werden, sofern die Maßnahme tatsächlich umgesetzt wird.

Vor Maßnahme beantragen

Der Antrag muss vor Beginn der Umbaumaßnahme gestellt und genehmigt sein. Wir kümmern uns darum.

Voraussetzung

Ab Pflegegrad 1
jeder Grad zählt.

Sobald ein anerkannter Pflegegrad vorliegt, besteht Anspruch auf den Zuschuss. Ob Pflegegrad 1 oder 5: Die Förderhöhe ist gleich – maximal 4.180 € pro Person und Maßnahme.

  • Förderung unabhängig vom Pflegegrad in voller Höhe
  • Mehrere Berechtigte im Haushalt kombinierbar
  • Auch ohne Antrag: wir prüfen vor Ort kostenlos
Anspruch prüfen lassen
PG 1 bis 4.180 €
Geringe
Beeinträchtigung
Leichte Hilfen im Alltag – Anspruch auf vollen Zuschuss.
PG 2 bis 4.180 €
Erhebliche
Beeinträchtigung
Regelmäßiger Unterstützungsbedarf im Wohnumfeld.
PG 3 bis 4.180 €
Schwere
Beeinträchtigung
Hoher Pflegeaufwand, oft mit Hilfsmitteln verbunden.
PG 4 / 5 bis 4.180 €
Schwerste
Beeinträchtigung
Intensive Pflege – Wohnraum muss vollständig pflegegerecht sein.
Förderrechner

Ihr möglicher Zuschuss
in 10 Sekunden.

Geben Sie die Anzahl pflegebedürftiger Personen in Ihrem Haushalt an – wir zeigen Ihnen die maximal mögliche Förderhöhe.

  • Pro Person max. 4.180 €
  • Beträge addieren sich im Haushalt
  • Wir prüfen Ihre konkrete Situation
Pflegebedürftige Personen
Mit anerkanntem Pflegegrad im Haushalt
2
Maximalbetrag pro Person
Gesetzlicher Höchstsatz § 40 SGB XI
4.180 €
Maximaler Zuschuss
8.360 €
Tatsächliche Höhe abhängig von Maßnahme und Genehmigung der Pflegekasse.
* Rechenbeispiel zur Orientierung. Wir prüfen kostenlos Ihren konkreten Anspruch und kümmern uns um die Antragstellung.
Voraussetzungen

Drei Dinge, die Sie
für die Förderung brauchen.

Keine Sorge: wir prüfen für Sie, ob alles vorliegt – und holen fehlende Bausteine gemeinsam mit Ihnen nach.

01

Anerkannter Pflegegrad

Mindestens Pflegegrad 1 für die betroffene Person.

  • Antrag bei der Pflegekasse möglich
  • Wir helfen bei der Einstufung
02

Maßnahme im eigenen Umfeld

Förderfähig sind Anpassungen am Wohnort der pflegebedürftigen Person.

  • Eigenheim oder Mietwohnung
  • Auch bei Familienangehörigen
03

Antrag vor Umsetzung

Der Förderantrag muss vor Beginn der Baumaßnahme bewilligt sein.

  • Wir stellen den Antrag für Sie
  • Bearbeitungszeit ca. 2–4 Wochen
Ablauf

So einfach kommen
Sie zur Förderung.

Sie müssen sich um nichts kümmern – wir übernehmen den kompletten Antragsprozess.

Schritt 01

Kostenlose Beratung

Wir besprechen Ihre Situation, prüfen Pflegegrad und mögliche Maßnahmen.

01
02
Schritt 02

Maßnahmen festlegen

Vor Ort entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen das passende Konzept.

Schritt 03

Unterlagen vorbereiten

Wir bereiten alle nötigen Belege, Skizzen und Kostenvoranschläge auf.

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04
Schritt 04

Antrag bei der Pflegekasse

Wir reichen den Antrag ein und übernehmen die Kommunikation.

Schritt 05

Bewilligung & Umsetzung

Nach Freigabe starten wir mit der Umsetzung – termingerecht und sauber.

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06
Schritt 06

Auszahlung des Zuschusses

Die Pflegekasse überweist den Betrag in der Regel direkt nach Abnahme.

Beispiele

Drei typische Förderfälle.

Realistische Rechenbeispiele aus unserer Beratungspraxis – Ihre konkrete Förderhöhe prüfen wir gerne kostenlos.

Einzelperson Fall 01

Frau M., 78, Pflegegrad 2

Badumbau mit ebenerdiger Dusche, Haltegriffen und rutschhemmendem Boden.

Maßnahme: Badumbau Personen: 1
Möglicher Zuschuss
bis 4.180 €
Ehepaar Fall 02

Ehepaar K., beide PG 3

Komplettumbau Bad, Türverbreiterung und Rampe am Hauseingang.

Maßnahme: Komplett Personen: 2
Möglicher Zuschuss
bis 8.360 €
Mehrgenerationen Fall 03

Familie B., 4 Berechtigte

Mehrgenerationenhaus mit Treppenlift, Badumbau und Wohnumfeldanpassungen.

Maßnahme: Mehrere Personen: 4
Möglicher Zuschuss
bis 16.720 €

Beispielwerte zur Orientierung. Genehmigung und tatsächliche Höhe entscheidet die zuständige Pflegekasse im Einzelfall.